Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen
Land
Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als nicht wirtschaftlich tätige Organisation Maßnahmen planen, mit denen sich Treibhausgasemissionen verringern lassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns, Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie Vereine, Verbände und Stiftungen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Investitionsvorhaben kann gefördert werden, wenn Sie es in Mecklenburg-Vorpommern durchführen, Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens EUR 20.000 (bei Vorplanungsstudien, Planungsleistungen oder Energiemanagementuntersuchungen mindestens EUR 2.000) betragen, Sie über die notwendigen Rechte und Genehmigungen verfügen und Eigentümerin oder Eigentümer beziehungsweise Nutzungsberechtigte oder Nutzungsberechtigter des Projektstandorts sind, Ihr Vorhaben zweckmäßig und wirtschaftlich geplant wurde und die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern kann die Vorlage einer energetischen Analyse und Bewertung verlangen. Sollte die Amortisationszeiten Ihres Vorhabens unter 5 Jahren liegen, wird es nicht gefördert. Die Zweckbindungsfrist beträgt mindestens 5 Jahre.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.