KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU)
Bund
Bundesweit · BundesweitProduzierendes GewerbeZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie zu neuem Material forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU , mittelständische Unternehmen, die einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1.000 Mitarbeitenden und einen Jahresumsatz von EUR 100 Millionen nicht überschreiten, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland. Ihr Vorhaben legt den technologischen Fokus grundsätzlich auf den Bereich der Materialentwicklung und kann einen Beitrag zu den genannten Anwendungsfeldern leisten. Ihr Vorhaben hat ein hohes wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko und übertrifft den Stand der Technik signifikant. Das Projekt muss durch ein KMU beziehungsweise durch ein mittelständisches Unternehmen koordiniert werden. Sie führen das Vorhaben in Deutschland durch und verwerten die Ergebnisse vorrangig in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz. Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Themen aus den Bereichen Nahrungs-, Futter- und Genussmittel sowie Kosmetika sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.