Kofinanzierung des Bundesprogramms ?Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland?
Land
Nordrhein-Westfalen · LandesförderungDigitalisierungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Kommune nach dem Bundesprogramm zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze der Bundesrepublik Deutschland gefördert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine ergänzende Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaften, insbesondere Gemeinden sowie rechtlich selbstständige Bezirke in Städten, Landkreise, kommunale Zweckverbände und andere kommunale Gebietskörperschaften beziehungsweise Zusammenschlüsse sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft als Erstempfänger. Sie geben die Fördermittel an privatwirtschaftliche Auftragnehmer (Letztempfänger) weiter. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Es muss ein Zuwendungsbescheid für eine Förderung nach dem Programm zur ?Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland? vorliegen. Bitte beachten Sie die Voraussetzungen des Bundesprogramms. Von der Förderung ausgeschlossen sind Planungs- und Beratungsleistungen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.