Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie
Land
Baden-Württemberg · LandesförderungWohnungsbau ModernisierungDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie für Ihre Immobilie bereits eine Förderung aus einem bestimmten Programm der L-Bank, der KfW oder des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( BAFA ) bekommen und eine eventuelle Finanzierungslücke schließen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten. Für bestimmte Sanierungsvorhaben können Sie zusätzlich die Klimaprämie des Landes als Tilgungszuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die die förderfähige Investition vornehmen und in einer der Wohneinheiten selbst wohnen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben wird gleichzeitig in mindestens einem der folgenden Programme der L-Bank , der KfW beziehungsweise des BAFA gefördert: Wohnen mit Kind, Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik Bundesförderung für effiziente Gebäude ? Wohngebäude ( BEG -WG) in der Kreditvariante der KfW , Bundesförderung für effiziente Gebäude ? Einzelmaßnahmen ( BEG -EM-WG) in der Zuschussvariante des BAFA , Klimafreundlicher Neubau ? Wohngebäude (KFN-WG) ( KfW ), Wohneigentum für Familien ( KfW ). Eine Förderung ist auch in Ergänzung zu einer bewilligten BEG -Förderung in den im Laufe des Jahres 2022 eingestellten Varianten und Effizienzhaus-Niveaus oder zu einem der folgenden Programme der L-Bank , der KfW beziehungsweise des BAFA möglich, die zum 30.6.2021 einstellt worden sind: ?Energieeffizienzfinanzierung ? Sanieren?, ?Energieeffizient Bauen? ( KfW ), ?Energieeffizient Sanieren? (Kredit- sowie Zuschussvariante der KfW ). Ihr Investitionsort liegt in Baden-Württemberg. Ihr Vorhaben muss die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen. Ihre Immobilie hat maximal 3 Wohneinheiten. Sie nutzen mindestens 1 Wohneinheit selbst. Von der Förderung ausgeschlossen sind der Bau, Erwerb, Umbau oder die Sanierung von Ferienhäusern und -wohnungen oder von Wochenendhäusern oder Zweitwohnsitzen, Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.