Fördermelder

Kommunale Verkehrsinfrastruktur (RL-KVI)

Land

Thüringen · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Gemeinden, kreisfreie Städte sowie Landkreise oder deren Zusammenschlüsse. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse beitragen und mit den umwelt- und naturschutzrechtlichen Regelungen vereinbar sein. Sie müssen die örtlichen und regionalen Verkehrsplanungen berücksichtigen. Ihr Vorhaben ist bau- und verkehrstechnisch einwandfrei, wirtschaftlich sparsam und grundsätzlich unter Einhaltung der geltenden technischen Regelwerke geplant. Sie beachten die Anforderungen an die Barrierefreiheit.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.