Kommunaler Breitbandkredit Niedersachsen
Land
Niedersachsen · LandesförderungInfrastrukturDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie in den Ausbau der glasfaserbasierten passiven Netzinfrastruktur investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Kommunen in Niedersachsen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen das Vorhaben in Gebieten ohne moderne Breitbandnetze durchführen, in denen aktuell eine Datenübertragungsrate von weniger als 30 Megabit pro Sekunde erreicht wird und in denen die privatwirtschaftlichen Telekommunikationsunternehmen keine Erschließungsmaßnahmen mit eigenen Mitteln in den nächsten 3 Jahren planen (sogenannte weiße Next Generation Access -Flecken). Die Netze müssen Anschlüsse für Privat- und für Geschäftskunden bieten. Bei der Zugangstechnologie muss es sich mindestens um Fibre-To-The-Curb (FTTC) oder Fibre-To-The-Building (FTTB) handeln. Sie erhalten die Förderung nur für passive Netzinfrastrukturkomponenten. Der Betreiber der Netze muss ein privatwirtschaftliches Unternehmen sein, das die dafür erforderlichen aktiven Netzkomponenten auf eigene Kosten bereitstellt.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.