Fördermelder

Kommunaler Investitionsfonds

Land

Schleswig-Holstein · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie kommunale Infrastrukturinvestitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen oder eine Zuweisung erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Kreise, Ämter, Anstalten des öffentlichen Rechts, Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände, soweit sie kommunale Aufgaben wahrnehmen, Gesellschaften, die Aufgaben im Bereich der Schwimmsportstätten wahrnehmen und an denen die Gemeinde mit mehr als 50 Prozent beteiligt ist. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Wenn Sie Maßnahmen im Rahmen alternativer Finanzierungsmodelle (zum Beispiel PPP) umsetzen, müssen Sie Eigentümerin und Eigentümer der geförderten Investition sein oder werden. Darüber hinaus müssen Sie nachweisen, dass Ihr Finanzierungsmodell mindestens ebenso wirtschaftlich ist wie eine herkömmliche Finanzierung und dass das Vergaberecht eingehalten worden ist. Sie erhalten keine Förderung für Finanzierungen von Krankenhäusern, sonstigen kommunalen Einrichtungen des Gesundheitswesens und Pflegedienstes, des öffentlichen Personennahverkehrs, von Kraftwerksanlagen zur Energie- und Wärmeversorgung von Ausstattung, Fahrzeugen und Maschinen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.