Fördermelder

Kommunales Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren zur Klimafolgenanpassung

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungEnergieeffizienz Erneuerbare EnergienZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, um in der Kommunalverwaltung Strukturen zur Anpassung an den Klimawandel zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Für die Durchführung des Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahrens muss ein Beschluss des kommunalen Vertretungsorgans vorliegen. Ihr Vorhaben muss unter anderem folgende Elemente umfassen: Inanspruchnahme externer Beratung, ein fachübergreifendes Team aus allen relevanten Fachbereichen der kommunalen Verwaltung, Analyse und Bewertung der Betroffenheit von lokal prognostizierten Folgen des Klimawandels und der bisherigen Anpassungsaktivitäten in der Kommune, Bewertung der Maßnahmen hinsichtlich der Wirksamkeit und Realisierbarkeit, Erarbeitung und regelmäßige Fortschreibung eines Maßnahmenkatalogs, Aufbau eines Controllingverfahrens, Zertifizierung zum Abschluss der Projektlaufzeit nach spätestens 4 Jahren. Ihr Konzept muss von dem für Klimaanpassung zuständigen Ministerium positiv beurteilt worden sein. Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie die erforderliche externe Beraterin oder den erforderlichen externen Berater durch ein offenes, diskriminierungsfreies Verfahren auswählen. Sie dürfen mit dem Vorhaben noch nicht begonnen haben.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.