Fördermelder

Kompetenzen verlässlich voranbringen (VwV Kolibri)

Land

Baden-Württemberg · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Träger einer Kindertagesstätte oder Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen Kinder mit intensivem Sprachförderbedarf frühzeitig in ihrer Entwicklung begleiten und unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss des Landes Baden-Württemberg bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens: kommunale und freie Träger von Kindergärten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen gemäß § 1 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG), geeignete andere juristische Personen (zum Beispiel gemeinnützige Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, eingetragene Vereine) sowie geeignete Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (zum Beispiel Kinder- und Familienzentren, Mütter- und Familienzentren). Ihr Kindergarten oder Ihre Tageseinrichtung befindet sich in Baden-Württemberg. Sie stellen sicher, dass eine in Ihrer Kindertageseinrichtung tätige pädagogische Fachkraft Entwicklungsgespräche für Erziehungsberechtigte von Kindern mit intensivem Förderbedarf in den Bereichen der sprachlichen Entwicklung, der mathematischen Vorläuferfähigkeiten, der motorischen Fähigkeiten oder der sozial-emotionalen Kompetenzen durchführt. Die Erziehungsberechtigten müssen der Teilnahme des Kindes an den Sprachfördermaßnahmen zustimmen. Entsprechend seines individuellen Sprachförderbedarfes wird für das Kind in einer Kindertageseinrichtung entweder die Sprachfördermaßnahme ISF+ oder SBS gewählt. In der Sprachfördermaßnahme ISF+ können Sie Kinder ab einem Alter von 2 Jahren und 7 Monaten bis zu ihrer Einschulung fördern. In der Sprachfördermaßnahme SBS können Sie Kinder ab dem 3. Lebensjahr fördern. Für die Sprachfördermaßnahmen bilden Sie Fördergruppen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.