Fördermelder

Kooperationen im Naturschutz

Land

Schleswig-Holstein · LandesförderungUmwelt NaturschutzZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie die Trägerschaft von Kooperationsverbindungen im Bereich Naturschutz, Landwirtschaft oder im kommunalen Bereich übernommen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Sie als juristische Person des öffentlichen oder des privaten Rechts, wenn Sie den Vorsitz in einem regionalen Zusammenschluss oder einer regionalen Kooperation im Naturschutz übernommen haben und damit Projektträger sind. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen zur Übernahme der Aufgaben einer Lokalen Aktion bereit sein. Weiterhin müssen Sie die Umsetzung des Naturschutzes in Ihrer Satzung verankert haben. Die Erfüllung Ihrer Aufgaben im Rahmen des Gebietsmanagements muss mit den bereits vorhandenen oder beabsichtigten Strukturen abgestimmt werden. Sie müssen sich außerdem mit den vorhandenen Institutionen vernetzen und koordinieren. Diesen Abstimmungsprozess müssen Sie dokumentieren.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.