Kooperationen im Rahmen der Pflegeberufereform
Land
Saarland · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie sich als Pflegeschule oder Hochschule an dem Aufbau nachhaltiger Kooperationen zwischen Einrichtungen und Trägern der Pflegeausbildung im Rahmen der Pflegeberufereform beteiligen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind staatlich anerkannte Pflegeschulen, Altenpflegeschulen und Krankenpflegeschulen sowie deren Träger, Hochschulen, die einen primärqualifizierenden Pflegestudiengang nach dem Pflegeberufegesetz anbieten beziehungsweise beabsichtigen anzubieten, Ausbildungsverbünde mit Sitz im Saarland. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Aufgabe einer zentralen Koordinierungsstelle ist, landesweit Einrichtungen, Pflegeschulen sowie Hochschulen bei der Suche von Kooperationspartnern zur Durchführung der (hoch)schulischen und praktischen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz zu unterstützen. An einem Zusammenschluss von Einrichtungen zur dauerhaften Durchführung der (hoch)schulischen und praktischen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz müssen sich mindestens ein Träger der praktischen Ausbildung beziehungsweise weitere zur Vermittlung neuer Ausbildungsinhalte geeignete Einrichtungen oder eine oder mehrere Pflegeschulen beteiligen. Sie müssen eine Projektbeschreibung mit Finanzierungs- und Zeitplan vorlegen. Sie müssen das Projekt bis zum 31.12.2023 abschließen. Mit der Zuwendung des Landes muss die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sichergestellt sein.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.