Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe
Land
Niedersachsen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie mit Ihrer Koordinierungsstelle in Niedersachsen aktiv zu den Themen Migration und Teilhabe arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind die Landkreise, die kreisfreien Städte, die Region Hannover, die Landeshauptstadt Hannover sowie die Stadt Göttingen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen eine zielorientierte Projektbeschreibung zum Betrieb der Koordinierungsstelle vorlegen. Ihre Koordinierungsstelle muss folgende Aufgaben wahrnehmen: Bündelung, Koordination und Organisation kommunaler Integrationsaufgaben, Verankerung des Themas ?Integration? in der Öffentlichkeit, Aufbau und Pflege verbindlicher kooperativer Strukturen mit den Trägern der Integrationsarbeit sowie Zusammenarbeit und Vernetzung mit den Migrantenorganisationen, Initiierung und Koordination von Projekten, Veranstaltungen und Maßnahmen. Sie müssen mit Ihrer Koordinierungsstelle verbindlich im örtlichen Regionalverbund der Kooperativen Migrationsarbeit Niedersachsen (KMN) mitarbeiten. Die von Ihnen eingesetzten Fachkräfte müssen über eine geeignete Qualifikation verfügen, um die Aufgabe wahrnehmen zu können.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.