Kredit ?Altersgerecht Umbauen?
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Worum es geht
Wenn Sie in einem bestehenden Wohngebäude Barrieren für ältere Menschen abbauen und den Schutz vor Einbruch verbessern oder auch eine barrierefrei umgebaute Immobilie kaufen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Investorinnen und Investoren von förderfähigen Maßnahmen. Dies sind zum Beispiel: Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Bauträger, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts Privatpersonen wie Selbstnutzerinnen und Selbstnutzer von Wohnimmobilien oder Mieterinnen und Mieter. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Umbaumaßnahmen betreffen Wohngebäude oder Eigentumswohnungen. Wenn Sie ein neu barrierereduziertes Wohngebäude oder eine neu barrierereduzierte Eigentumswohnung kaufen, müssen Sie innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme und vor Unterzeichnung des Kaufvertrags Ihren Antrag stellen. Die Maßnahmen erfüllen die technischen Anforderungen, die in der Anlage der Förderrichtlinie genannt sind. Ein Fachunternehmen führt die Baumaßnahmen durch. Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen. Nicht gefördert werden Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Wochenendhäuser, Einrichtungen, die unter die Landesgesetze und Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Heimordnungsrechts der Länder fallen, Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.