Kulturwirtschaftliche Film- und Medienförderung in Mecklenburg-Vorpommern
Land
Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungDienstleistungenDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie ein Vorhaben im Bereich Film oder Medien planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen oder einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind je nach Förderbereich Autorinnen und Autoren, Produzentinnen und Produzenten, Verleih- und Vertriebsunternehmen, Veranstalterinnen und Veranstalter von Festivals, Betreiberinnen und Betreiber von Kinos und Abspielstätten in Mecklenburg-Vorpommern, Film- und Kinoverbände sowie Veranstalterinnen und Veranstalter von Filmfestivals- und Medienevents. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Projekte, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen ein qualitativ förderwürdiges Projektergebnis erwarten lassen. Der Regionaleffekt Ihres Projekts muss 100 Prozent betragen, das heißt, die in Mecklenburg-Vorpommern vorgesehenen Ausgaben müssen mindestens in der Höhe der beantragten Förderung kalkuliert sein. Sind Fernsehveranstalter an Ihrem Vorhaben beteiligt, müssen Sie nachweisen, dass die Fernsehnutzungsrechte bei einer Fernsehbeteiligung von mehr als 60 Prozent nach spätestens 7 Jahren, bei einer Beteiligung von unter 60 Prozent nach spätestens 5 Jahren an Sie zurückfallen. Bitte beachten Sie die für die einzelnen Förderbereiche geltenden besonderen Voraussetzungen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.