Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II
Land
Schleswig-Holstein · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie planen, Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge zu errichten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben (beispielsweise Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer, Gewerbetreibende, Freiberuflerinnen und Freiberufler), sowie Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die geförderte Ladeinfrastruktur in Schleswig-Holstein errichten. Sie lassen die Installation sowie Inbetriebnahme der geförderten Ladeinfrastruktur durch einen qualifizierten Fachbetrieb vornehmen. Sie kaufen die Ladeinfrastuktur. Ihre geförderte Landeinfrastruktur muss zu 100 Prozent mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Die geförderte Ladeinfrastruktur muss die technischen Mindestanforderungen nach der Ladesäulenverordnung (LSV) in der jeweils geltenden Fassung erfüllen. Öffentlich zugängliche Ladepunkte müssen normalerweise 24/7 zugänglich sein. Bei öffentlich zugänglichen Ladeinfrastrukturen müssen Sie eine Mindestbetriebsdauer von 3 Jahren sicherstellen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, Leasing von Ladeinfrastruktur, Ladevorrichtungen in Eigenbau oder Prototypen, Reparatur oder Ersatzbeschaffungen für Ladevorrichtungen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.