Fördermelder

Ländliche Weiterbildung

Land

Baden-Württemberg · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Weiterbildungsmaßnahmen im ländlichen Raum Baden-Württembergs durchführen oder an solchen teilnehmen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss des Landes bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Verbände und Institutionen, deren Zweck die Förderung der Weiterbildung auf dem Lande ist, sowie Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen staatlicher und nichtstaatlicher Bildungseinrichtungen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als Verband oder Institution dürfen Sie nicht als Einrichtung oder als Mitglied einer Einrichtung nach dem Weiterbildungsgesetz oder dem Jugendbildungsgesetz anerkannt sein oder gefördert werden. Als Teilnehmerin und Teilnehmer besitzen Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder können eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen. Außerdem liegt Ihr Wohnsitz in Baden-Württemberg und Sie beziehen den Haupt-, Zu- oder Nebenerwerb aus Berufen der Landwirtschaft. Wenn Sie als Teilnehmerin und Teilnehmer Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz erhalten, sind Sie von der Förderung ausgeschlossen. Die Weiterbildungsmaßnahmen fördern vorwiegend das fachliche Wissen und Können der Teilnehmenden oder dienen dem besseren Verständnis agrarwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher oder anderer relevanter Fragen beziehungsweise Themen des ländlichen Raumes. Praktische Lehrgänge sowie Seminare müssen einen Zeitumfang von mindestens 12 Stunden haben. Normalerweise müssen mindestens 10 Personen an der Maßnahme teilnehmen, bei einer Vortragsveranstaltung mindestens 12 Personen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.