Fördermelder

Landarztprämienrichtlinie (LAPR)

Land

Bayern · LandesförderungFreie BerufeZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie sich als Ärztin, Arzt, Psychotherapeutin oder Psychotherapeut in einer bayerischen Region niederlassen, die medizinisch schlechter versorgt ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Prämie erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind zugelassene Vertragsärztinnen und -ärzte und Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten sowie nach Maßgabe des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch ( SGB V) zulässige Rechtsträger von MVZ. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die bayerische Gemeinde, in der Sie Ihre Praxis, Ihr MVZ oder Ihre Filiale gründen, muss im Landarztprämiengebiet liegen und darf eine bestimmte Einwohnerzahl nicht überschreiten: 20.000 bei Fach- und Hausärztinnen/-ärzten und Psychotherapeutinnen/-therapeuten, 40.000 bei Kinder- und Jugendpsychiaterinnen/-psychiatern. Landarztprämiengebiet ist normalerweise jeder Planungsbereich in Bayern, solange der Landesausschuss keine Zulassungsbeschränkungen für ihn angeordnet hat. Die zulassungsrechtliche Entscheidung über Ihre vertragsärztliche Tätigkeit oder die Gründung Ihres MVZ muss erfolgt sein. Sie verpflichten sich, Ihre ärztliche Tätigkeit mindestens 5 Jahre am geförderten Praxissitz im Landarztprämiengebiet auszuüben.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.