Landes-Technologieförderung ? G ? Investitionen gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen
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Sachsen · LandesförderungForschung Innovation ThemenoffenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie in Sachsen als unabhängige Forschungseinrichtung Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur tätigen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige gemeinnützige Forschungseinrichtungen mit Geschäfts- und Forschungsbetrieb im Freistaat Sachsen, die weder Teil einer Hochschule noch einer grundfinanzierten Wissenschaftsgemeinschaft oder -gesellschaft sind und die keine institutionelle Grundförderung, das bedeutet eine Förderung von mehr als 20 Prozent, erhalten. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben im Freistaat Sachsen durchführen. Wenn Sie Teile des Vorhabens ausschließlich wirtschaftlich nutzen, dürfen Sie für diese Bereiche auch andere öffentliche Fördermittel beantragen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.