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Landesbürgschaften für den Wohnungsbau

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Niedersachsen · LandesförderungWohnungsbau ModernisierungBuergschaft

Worum es geht

Wenn Sie Wohnraum kaufen, neu bauen oder modernisieren und Sicherheiten für die Finanzierung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Landesbürgschaft erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Investorinnen oder Investoren für selbstgenutzte und vermietete Wohngebäude. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Wohnfläche muss angemessen sein, das bedeutet, dass sie die Vorgaben der Wohnraumförderbestimmungen des Landes im Jahr des Bürgschaftsantrags um nicht mehr als 20 Prozent überschreiten darf. Ihre Eigenleistungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Gesamtkosten stehen. Die Darlehen müssen außerhalb der Beleihungsgrenze für erststellige Darlehen dinglich gesichert sein. Sie erhalten keine Förderung für Wohnraum, der in der Ausstattung oder der Höhe der Kosten besonders aufwendig ist, Notunterkünfte jeder Art, Wohnraum, der nicht zur dauernden Führung eines Haushalts geeignet und bestimmt ist, und Wochenendhäuser und Ferienwohnungen. Außerdem können Sie keine Bürgschaft erhalten für Darlehen aus Mitteln öffentlicher Haushalte, Darlehen an die öffentliche Hand, Arbeitgeberdarlehen und Vor- und Zwischenfinanzierungsdarlehen (Darlehen für die Bauphase).

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.