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Landesbürgschaftsprogramm

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Rheinland-Pfalz · LandesförderungDienstleistungenBuergschaft

Worum es geht

Wenn Sie als Unternehmen, Angehörige oder Angehöriger der Freien Berufe, Existenzgründerin oder Existenzgründer oder als Träger sozialer oder kultureller Einrichtungen nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann das Land Rheinland-Pfalz unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Handwerksbetriebe, Angehörige der Freien Berufe, Existenzgründende sowie Träger sozialer oder kultureller Einrichtungen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen den verbürgende Kredit zur Finanzierung eines volks- und betriebswirtschaftlich förderfähigen Vorhabens verwenden. Sie müssen die ordnungsgemäße Bedienung des Kredites gewährleisten. Die nachträgliche Verbürgung bereits bestehender Kredite ist ausgeschlossen. Die spezifischen Voraussetzungen der Allgemeinen Bedingungen für den Bürgschaftsvertrag sind einzuhalten. Die Gewährung von Bürgschaften für Umstrukturierungsmaßnahmen von großen Unternehmen in Schwierigkeiten ist im Einzelfall von der Kommission der Europäischen Union zu notifizieren.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.