Landesbürgschaftsprogramm für den Mittelstand
Land
Brandenburg · LandesförderungDienstleistungenBuergschaft
Worum es geht
Wenn Sie unternehmerische Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kleine oder mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU . Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Der Standort Ihres Unternehmens oder Ihre Investition liegen in Brandenburg. Sie müssen kreditwürdig sein. Für Sanierungen oder Ablösungen unverbürgter Kredite können Sie keine Anträge stellen. Der zu verbürgende Kredit darf Ihnen nicht vor Beantragung der Bürgschaft gewährt worden sein.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.