Landesförderprogramm im Rahmen des EFRE 2021?2027 ?Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen? (EffInvest)
Land
Rheinland-Pfalz · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen in Maßnahmen investieren, mit denen Sie Energie einsparen und Ressourcen schonen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen einschließlich Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen folgender Wirtschaftszweige: Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei, soweit nicht Verarbeitung oder Vermarktung, Bauhauptgewerbe, Einzelhandel, Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien, Altenpflegeheime oder ähnliche Einrichtungen sowie Dienstleister, die entsprechende Leistungen ambulant erbringen, Campingplätze und Ferienwohnungen, Unternehmen in Schwierigkeiten, gemeinnützige Unternehmen beziehungsweise Unternehmen der öffentlichen Hand. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben in Rheinland-Pfalz umsetzen, die Investitionen vornehmen und eigenbetrieblich nutzen sowie die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen. Ihr Vorhaben muss ? bezogen auf die jeweilige Maßnahme ? dauerhaft die Energieeffizienz (um mindestens 20 % ) oder sonstige Ressourceneffizienz (um mindestens 10 % ) erhöhen. Normalerweise werden nur Vorhaben mit einem geplanten Einsparvolumen ab jährlich 40 Tonnen Kohlendioxid gefördert. Sie müssen die erwartete Einsparung durch einen zugelassenen Sachverständigen berechnen und bestätigen lassen. Ihre geförderten Anlagen und Maßnahmen müssen dem Stand der Technik entsprechen. Die ISB muss vor Investitionsbeginn schriftlich bestätigen, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt werden. Sie bekommen unter anderem keine Förderung für Investitionen in Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und/oder nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz gefördert werden, Grunderwerb, Ersatzbeschaffungen sowie Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten für Fahrzeuge, die im Straßenverkehr zugelassen sind und primär dem Transport dienen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.