Fördermelder

Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen

Land

Baden-Württemberg · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie von schweren Naturereignissen und Unglücksfällen betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft, Angehörige der Freien Berufe mit je bis zu 10 Beschäftigten sowie Kommunen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ursache der Schäden müssen außergewöhnliche, unvorhergesehene, großräumige und zeitgleich ausgelöste Naturereignisse oder Unglücksfälle mit vielen stark Betroffenen gewesen sein. Die Hauptschadensorte werden im Einvernehmen mit den Landratsämtern und Bürgermeisterämtern der Stadtkreise festgelegt. Maßgeblich für die Gesamtbetrachtung des Ereignisses ist ein kausaler und zeitlicher Zusammenhang der entstandenen Schäden. Die Schadenssumme aus kommunalen, privaten, gewerblichen und land- und forstwirtschaftlichen Schäden muss erheblich sein und insgesamt voraussichtlich über EUR 100 Millionen betragen. Als Privatperson oder Unternehmen müssen Sie die jeweiligen Einkommensgrenzen beziehungsweise Jahresumsatzgrenzen beachten. Als Kommune müssen Sie eine finanzielle Hilfsbedürftigkeit nachweisen, die sich aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung ergibt. Als Kommune werden Ihnen Landeshilfen für nur für solche Schäden gewährt, die nicht über ein bestehendes Fachförderprogramm abgewickelt werden können, oder für innerhalb bestehender Fachförderprogramme nicht förderfähige Kosten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.