Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014)
Land
Bremen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie im Land Bremen in Ihr Unternehmen investieren wollen und damit zum Beispiel auch neue Frauenarbeits- oder Ausbildungsplätze schaffen, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und/oder einen Zuschuss zu Ihrem Vorhaben erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Unternehmen des Handwerks, des Handels, der Industrie, des Dienstleistungsgewerbes sowie sonstige Gewerbetreibende. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen mit Ihrem Investitionsvorhaben Dauerarbeitsplätze schaffen oder sichern. Mit Ihren Maßnahmen müssen Sie dazu beitragen können, das Gesamteinkommen im Land Bremen unmittelbar und auf Dauer merkbar zu erhöhen, indem Sie zusätzliche Einkommensquellen schaffen. Das ist der sogenannte Primäreffekt. Sie erhalten die Förderung nur für Investitionsvorhaben, die innerhalb von 36 Monaten durchgeführt werden. Dabei muss es sich um eigenbetrieblich genutzte Investitionen im Bereich des Anlagevermögens handeln. Sollten Sie auch GRW -Mittel für Ihre Maßnahme erhalten, müssen Sie neben den Bestimmungen des LIP die Regelungen des jeweils gültigen Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? beachten. Bestimmte Wirtschaftszweige beziehungsweise Tätigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.