Fördermelder

Landesprogramm Kinderschutz

Land

Thüringen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie sich für einen vorbeugenden, kooperativen und inklusvien Kinderschutz einsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Sie sind antragsberechtigt als Landkreis oder kreisfreie Stadt, wenn Sie örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind. Sie sind antragsberechtigt für Projekte mit überörtlicher und fachlicher Bedeutung als Träger der freien Jugendhilfe sowie als sonstige juristische und natürliche Person. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie berücksichtigen die fachlichen Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschusses für die jeweiligen Förderbereiche. Sie legen ? im Falle der Förderung von Personen ? die ?Fachlichen Empfehlungen zu Fachkräften im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen? des Landesjugendhilfeausschusses zugrunde. Von der Förderung ausgeschlossen sind Kinder- und Jugendschutzdienste Investitionen und Maßnahmen, die nach dem Landesprogramm ?Solidarisches Zusammenleben der Generationen? förderfähig sind.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.