Fördermelder

Landesprogramm Kitaausbau

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Berlin · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie an der Schaffung, dem Erhalt oder der Ausstattung neuer Betreuungsplätze für Kinder in Berlin beteiligt sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind gemeinnützige, anerkannte und anerkennungsfähige Träger der freien Jugendhilfe, die Kita-Eigenbetriebe des Landes Berlin, Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Bezirke) sowie die Berliner Jugendämter in ihrer Funktion als Standortjugendämter. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen das Vorhaben in Bezirksregionen Berlins vornehmen, in denen ein besonderer Bedarf besteht. Ihre geförderten Plätze müssen nach SGB VIII (Sozialgesetzbuch) erlaubnisfähig sein. Ihre Plätze müssen geeignet sein, den Rechts- beziehungsweise Bedarfsanspruch zur Förderung von Kindern in Kindertagesbetreuung in Berlin zu erfüllen. Sie müssen die spezifischen Zweckbindungsfristen einhalten. Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.