Fördermelder

Landesprogramm Wirtschaft 2021?2027 ? Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU)

Land

Schleswig-Holstein · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als kleines Unternehmen Maßnahmen planen, um Ihre Produkte, Dienstleistungen und Prozesse zu digitalisieren und Ihre IT -Sicherheit zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die geförderte Hard - und Software in Ihrem Unternehmen in Schleswig-Holstein einsetzen. Bei Vorhaben im Modul Beratung müssen Ihre Beratungsdienstleistenden (Unternehmen, Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) für eine go-digital-Beratung des Bundes lizenziert sein und einen schriftlichen Bericht anfertigen, aus dem die Details zur konkreten Umsetzung von Digitalisierungsprozessen einschließlich der hierfür erforderlichen Hard - und Software hervorgehen. Sie können ein Vorhaben im Modul Umsetzung normalerweise in Anspruch nehmen, wenn Sie zuvor das Modul Beratung erfolgreich beantragt und durchlaufen haben. Alternativ können Sie es in Anspruch nehmen, wenn Sie innerhalb der letzten 18 Monate vor Antragstellung eine Förderung im Bundesprogramm go-digital für Beratungsleistungen erhalten haben und diese jetzt über das Modul Umsetzung realisieren wollen. Ihr Vorhaben im Modul Umsetzung muss eine substanziell verbesserte digitale Aufstellung Ihres Unternehmens ermöglichen, zum Ziel der Landesregierung beitragen, 50 Prozent der EFRE -Mittel für klimaschutz- und energiewenderelevante Vorhaben einzusetzen, Treibhausgase durch die beantragten Digitalisierungsprozesse nachweislich einsparen und/oder umweltfreundliche Produktionsverfahren und Ressourceneffizienz unterstützen. Sie müssen die Maßnahmen im Modul Beratung innerhalb von 8 Monaten und im Modul Umsetzung innerhalb von 18 Monaten beenden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, Unternehmen der Fischerei/Aquakultur sowie der Primärerzeugung und der Verarbeitung/Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.