Landesprogramm Wirtschaft 2021?2027 ? Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) ? Seed-Bonus und SeedInvest-Bonus
Land
Schleswig-Holstein · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als kleines Start-up-Unternehmen ein innovatives und wachstumsorientiertes Geschäftsmodell aufbauen und skalieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind junge kleine Unternehmen (KU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 5 Jahre sind. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Start-up muss ein innovatives, skalierbares Geschäftsmodell aufweisen. Ihr Vorhaben muss dem Innovationsgrad gemäß Definition der RIS3.SH entsprechen, eine ökonomische Bedeutung für die nachhaltige Wertschöpfung erwarten lassen. Sie führen das Vorhaben in Schleswig-Holstein durch und verwerten dort die gewonnenen Erkenntnisse. Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen. Sie setzen die Maßnahme innerhalb folgender Zeiträume um: Seed-Bonus: möglichst innerhalb von 8, höchstens jedoch innerhalb von 10 Kalendermonaten, SeedInvest-Bonus: innerhalb von 6 Kalendermonaten. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.