Fördermelder

Landesprogramm Wirtschaft 2021?2027 ? Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) ? Transfer-Bonus und HighTech-Bonus

Land

Schleswig-Holstein · LandesförderungProduzierendes GewerbeZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen ( KMU ) Dienstleistungen und Beratungen durch Technologietransfereinrichtungen, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen für die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer oder zur Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss dem Innovationsgrad gemäß Definition der RIS3.SH entsprechen, eine ökonomische Bedeutung für die nachhaltige Wertschöpfung erwarten lassen. Sie müssen die geförderte Maßnahme innerhalb von 8 Kalendermonaten abschließen. Auftraggeber und Auftragnehmer müssen voneinander unabhängig sein. Sie führen das Vorhaben in Schleswig-Holstein durch und verwerten dort die gewonnenen Erkenntnisse. Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Bereitstellung von reinen Büroflächen, Skonti und Rabatte, Unternehmen in Schwierigkeiten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.