Fördermelder

Landesprogramm Wirtschaft 2021?2027 ? Förderung von anwendungsorientierter Forschung, Innovationen, zukunftsfähigen Technologien und des Technologie- und Wissenstransfers (FIT-Richtlinie)

Land

Schleswig-Holstein · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Unternehmen, Forschungseinrichtung oder Hochschule anwendungsnahe Forschungsprojekte, Transformationsvorhaben, den Auf- und Ausbau von Forschungsinfrastrukturen und -netzwerken in den Spezialisierungsfeldern der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Schleswig-Holstein planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Hochschulen und Kliniken des Landes, ähnliche Einrichtungen der öffentlichen Hand beziehungsweise Einrichtungen oder Institutionen, die überwiegend öffentlich getragen werden, sofern keine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird, Unternehmen, vorrangig Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss Innovationspotenzial oder einen innovativen Charakter (Innovationsgrad) aufweisen, einen Bezug zu den Spezialisierungsfeldern der RIS3.SH (Maritime Wirtschaft, Life Sciences, Energiewende & grüne Mobilität, Ernährungswirtschaft sowie Digitale Wirtschaft) unter Ausrichtung auf die Bedarfe der regionalen Wirtschaft haben, eine ökonomische Bedeutung für die nachhaltige Wertschöpfung erwarten lassen, das Ziel der Landesregierung unterstützen, 50 Prozent der EFRE -Mittel für klimaschutz- und energiewenderelevante Vorhaben einzusetzen, die klima- und umweltpolitischen Standards und Prioritäten der Europäischen Union beachten. Vorhaben der anwendungsnahen Forschungsinfrastruktur müssen die Anforderungen des jeweils geltenden Gebäudeenergiegesetzes in Bezug auf den zulässigen Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs sowie die Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten um mindestens 30 Prozent unterschreiten. Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einem schriftlichen Kooperationsvertrag zu vereinbaren. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent an den Gesamtkosten des Vorhabens leisten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.