Fördermelder

Landesprogramm Wirtschaft (2021?2027) ? Förderung von betrieblichen Innvoationen (BIF-Richtlinie)

Land

Schleswig-Holstein · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Unternehmen innovative und umweltfreundliche Produkte oder Dienstleistungen entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. In den Modulen 1 und 2 sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU antragsberechtigt. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Auswahl- und Fördergrundsätze für das Landesprogramm Wirtschaft 2021?2027(AFG LPW 2021) berücksichtigen. Ihr Vorhaben lässt sich ausschließlich einem Modul zuordnen. Grundsätzlich können Sie mehrere Vorhaben in einem oder mehreren Modulen beantragen. Eine zeitlich überlappende Förderung von mehreren Vorhaben ist jedoch ausgeschlossen. Ihr Vorhaben muss sich durch einen ausreichend hohen Innovationsgrad auszeichnen und muss für die weitere Entwicklung Ihres Unternehmens wirtschaftlich bedeutend sein. Ihr Vorhaben muss den Zielen des EFRE -Programms in Hinblick auf die Anzahl der geplanten neuen Arbeitsplätze und das wirtschaftliche Potenzial durch die Umsatzsteigerung nach Projektende entsprechen. Sie müssen das Vorhaben in Schleswig-Holstein durchführen. Die Verwertung der Ergebnisse muss im Land erfolgen. Kooperationsvorhaben, die sich auf die in der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Schleswig-Holstein (RIS3.SH) definierten Spezialisierungsfelder und deren korrespondierenden Schlüsseltechnologien konzentrieren, werden bevorzugt gefördert. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU .

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.