Fördermelder

Landesprogramm Wirtschaft 2021?2027 ? Förderung von digitalen Spielen

Land

Schleswig-Holstein · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen ( KMU ) ein innovatives digitales Spiel oder auch neue interaktive Inhalte entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Geschäftstätigkeit ist vorrangig auf die Entwicklung digitaler Spiele oder interaktiver Inhalte ausgerichtet. Ihr Vorhaben muss ausschließlich 1 der 3 Module zugeordnet werden können. Sie können Folgemodule erst beantragen, wenn Sie das vorige abgeschlossen haben. Ihr zu förderndes digitales Spiel muss den Vorgaben des Jugendschutzes gerecht werden und eine Altersfreigabe durch eine anerkannte Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle (USK) beziehungsweise entsprechende Einstufungen anderer geltender Kontrollsysteme (beispielsweise IARC) für den deutschen Markt erwarten lassen, eine gestalterische, kreative oder technologische Innovation sein, die im ?Kulturtest? abgefragten Kriterien erfüllen, einen Effekt auf die Kultur- und Kreativwirtschaft in Schleswig-Holstein erwarten lassen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.