Landesprogramm Wirtschaft 2021?2027 ? Förderung von Industrie- und Gewerbegebieten
Land
Schleswig-Holstein · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie in den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Bereich der Industrie- und Gewerbegebiete investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände in Schleswig-Holstein (Trägerinnen und Träger). Die Ausführung, der Betrieb oder die Vermarktung der Infrastrukturmaßnahme kann an natürliche und juristische Personen, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, übertragen werden (Betreiberinnen und Betreiber). Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entsprechen und für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft erforderlich sein. Die erschlossene Fläche muss in einem in der Landesverordnung zum zentralörtlichen System festgelegten zentralen Ort oder Stadtrandkern innerhalb eines ausgewiesenen GRW -Fördergebiet liegen und zielgerichtet und vorranging Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zur Verfügung gestellt werden. Als Trägerin und Träger sind Sie Eigentümerin und Eigentümer des Grundstücks oder der Grundstücke, wahren Sie bei der Auswahl der Betreiberin und des Betreibers die vergabe- und beihilferechtlichen Vorschriften. Sie stellen für das zu fördernde Industrie- und Gewerbegebiet eine leistungsfähige, bedarfsgerechte Breitbandinfrastruktur für die Betriebe zur Verfügung beziehungsweise schaffen sie. Als Trägerin und Träger beziehungsweise Betreiberin und Betreiber der geförderten Infrastrukturmaßnahme sind Sie für eine Dauer von 15 Jahren nach Fertigstellung an die Erfüllung der mit der Förderung verbundenen Voraussetzungen und Zwecke gebunden. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Maßnahmen zugunsten des großflächigen Einzelhandels, Maßnahmen des Bundes und der Länder, Erschließungen nach Maß (zum Beispiel für Unternehmen), Betreiberinnen und Betreiber, die die Infrastruktureinrichtung eigenwirtschaftlich nutzen, Errichtung oder den Ausbau von Abwasserbehandlungs- und Abfallbeseitigungsanlagen, Unterhaltungs- und Wartungskosten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.