Landesprogramm Wirtschaft 2021?2027 ? Investitionen zur energetischen Optimierung in Bildungsstätten sowie in Stätten der Jugendarbeit
Land
Schleswig-Holstein · LandesförderungEnergieeffizienz Erneuerbare EnergienZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie in energetische Sanierungsmaßnahmen an Bildungsstätten der allgemeinen, politischen und kulturellen Bildung oder an Stätten der Jugendarbeit investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind im Bereich der Bildungsstätten der allgemeinen, politischen und kulturellen Bildung (einschließlich Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung) als gemeinnützig anerkannte juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts unter hauptberuflicher Leitung, sofern sie nicht vorrangig gewerblich tätig sind, im Bereich der Jugendstätten gemeinnützige Träger der freien Jugendhilfe, die nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch ( SGB VIII) anerkannt sind und in Schleswig-Holstein Jugendherbergen, Jugendbildungsstätten, Jugendfreizeitstätten oder Jugenderholungsstätten betreiben, örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, kreisangehörige Städte und Gemeinden sowie Gemeindeverbände in Schleswig-Holstein. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen eine energetische Bewertung vorlegen, die den Ist-Zustand prüfbar darstellt, Sanierungsmaßnahmen aufzeigt und eine Berechnung der erzielbaren Energieeinsparungen enthält. Ihre Maßnahmen müssen konkrete Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen. Ihre empfohlenen Sanierungsmaßnahmen müssen in einer nach energetischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten sinnvollen Reihenfolge durchgeführt werden. Sie müssen einen angemessenen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten leisten. Von der Förderung ausgeschlossen sind Familien- oder Berufsbildungsstätten, Unternehmen in Schwierigkeiten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.