Fördermelder

Landesprogramm Wirtschaft 2021?2027 ? Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme

Land

Schleswig-Holstein · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in den Neubau oder Ausbau von Fernwärme- und Kälteversorgungssystemen investieren, die erneuerbare Energien nutzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Einrichtungen des öffentlichen Rechts, insbesondere bundes-, landes- und gemeindeunmittelbare Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts einschließlich kommunale Versorgungsunternehmen, juristische Personen des privaten Rechts, Genossenschaften, private Stiftungen, Vereine sowie Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Als kleines oder mittleres Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU werden Sie bevorzugt gefördert. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen mit Ihrem Vorhaben eine CO2 -Einsparung gegenüber der vorherigen Wärme- oder Kälteversorgung erzielen. Hierzu ermitteln Sie die CO2 -Einsparung anhand einer Gegenüberstellung der CO2 -Emissionen der Referenzvariante und Ihres beantragten Projektes. Sie versorgen Dritte (mindestens 10 Anschlüsse) mit dem zu fördernden Netz. Ihr Netz darf ein Temperaturniveau von maximal 95° C nicht überschreiten. Die berechneten Wärmeverluste bei einem neuen Netz und die tatsächlichen Wärmeverluste des bestehenden Netzes dürfen 20 Prozent nicht überschreiten. In Ihrem Wärmenetz müssen die genutzten Wärmequellen mindestens zu 75 Prozent aus erneuerbaren Energien oder Abwärme oder einer Kombination aus beiden bestehen. Energieerzeugungsanlagen müssen Wärmequellen auf Basis erneuerbarer Energien nutzen. Ein Wärmespeicher wird normalerweise in einem Wärmenetz vorausgesetzt. Die mittleren Wärmeverluste Ihres Speichers dürfen einen Wert von 15 Watt pro Quadratmeter Behälteroberfläche nicht erreichen. Sie müssen mindestens 10 Prozent der Gesamtinvestitionskosten mit Eigenmitteln finanzieren. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.