Leben auf dem Land
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Baden-Württemberg · LandesförderungDienstleistungenDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie Investitionen in die soziale oder technische Infrastruktur, in den Tourismus, in Sport- und Kultureinrichtungen oder in außerlandwirtschaftliche Erwerbsformen im ländlichen Raum Baden-Württembergs planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU und sonstige Antragstellende im ländlichen Raum, zum Beispiel Zusammenschlüsse von verschiedenen Akteuren im ländlichen Raum mit eigener Rechtspersönlichkeit unter Einschluss von Gemeinden oder Gemeindeverbänden, Wasser- und Bodenverbände, Vereine, gemeinnützige Organisationen oder Bürgerinitiativen sowie natürliche Personen. Unternehmen, die die KMU -Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen. Ihre Investitionen finden im ländlichen Raum statt oder dienen der Entwicklung angrenzender ländlicher Regionen unmittelbar. Als ländlicher Raum gelten alle Städte und Gemeinden bis 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner außerhalb von Verdichtungsgebieten. Ihr Vorhaben dient einer wirtschaftlichen Tätigkeit. Von der Förderung ausgeschlossen sind Kommunen, zum Beispiel Landkreise, Städte, Gemeinden und rechtlich unselbstständige kommunale Betriebe, Unternehmen in Schwierigkeiten, Umschuldungen und laufende Kosten, wohnwirtschaftliche Vorhaben zur Eigennutzung sowie andere nichtwirtschaftliche Tätigkeiten, Vorhaben, die den Ausschlusskritieren der Landwirtschaftlichen Rentenbank entsprechen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.