Liquiditätskredit
Land
Baden-Württemberg · LandesförderungDienstleistungenDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen Liquiditätsbedarf haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen den Liquiditätskredit bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 500 Beschäftigten sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Baden-Württemberg. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen sich von Ihrer Hausbank schriftlich bestätigen lassen, dass ein tragfähiges wirtschaftliches Gesamtkonzept für Ihr Unternehmen vorliegt. Ihr Vorhaben muss die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen. Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Leitlinien der Europäischen Kommission, aus dem Bereich der Primärerzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie dem Fischerei- und Aquakultursektor werden nicht gefördert.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.