LVR-Budget für Arbeit ? Aktion Inklusion
Land
Nordrhein-Westfalen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen planen, um Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt einzugliedern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind bei Lohnkostenzuschüssen, Einstellungs- und Ausbildungsprämien sowie allgemeinen Budgetleistungen: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die förderfähige Personen einstellen, bei Berufsbegleitung und Jobcoaching sowie Budgetleistungen: förderfähige schwerbehinderte oder gleichgestellte Personen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie erhalten Förderleistungen nur für sozialversicherungspflichtige Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse. Die Arbeitsverhältnisse müssen mindestens für die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen sein. Das an die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gezahlte Entgelt muss dem Mindestlohngesetz entsprechen. Budgetleistungen als schwerbehinderter Mensch erhalten Sie, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen im Verbandsgebiet des LVR haben. Sie erhalten Fördermittel nur dann, wenn Sie nicht Leistungen von anderer Seite für denselben Zweck erhalten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.