LWL-Budget für Arbeit
Land
Nordrhein-Westfalen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Menschen mit Behinderung einstellen oder sich als Mensch mit Behinderung für den ersten Arbeitsmarkt qualifizieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind bei laufenden Leistungen für Werkstattwechslende und -alternativfälle, für die Inklusionsprämie sowie für das LWL-Budget für Ausbildung: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die förderfähige Personen einstellen, für das Inklusionsbudget: förderfähige schwerbehinderte oder gleichgestellte Personen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie können einen Lohnkostenzuschuss und eine Inklusionsprämie erhalten, wenn es sich um unbefristete oder für mindestens 12 Monate befristete Arbeitsverhältnisse handelt. Die zu fördernde Person muss mindestens 15 Stunden wöchentlich beschäftigt werden, bei Inklusionsbetrieben 12 Stunden. Das an die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gezahlte Entgelt muss tariflich oder ortsüblich sein und/oder dem Mindestlohngesetz entsprechen. Möchten Sie eine Förderung aus dem Inklusionsbudget beantragen, müssen Sie Ihren Wohnsitz in Westfalen-Lippe haben. Sie setzen die Fördermittel nur für Menschen mit Behinderung ein, bei denen die vorrangigen Förderleistungen für die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt nicht ausreichen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.