Markterschließungsrichtlinie
Land
Brandenburg · LandesförderungAussenwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Institution, Verband oder Branchennetzwerk Vorhaben zur Markterschließung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind normalerweise wirtschaftsnahe, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete und nicht am gewöhnlichen Wirtschaftsleben teilnehmende, Institutionen mit Sitz im Land Brandenburg, insbesondere Kammern, Verbände, Branchennetzwerke und landesweit tätige sonstige Organisationen der Wirtschaftsförderung. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie erhalten die Förderung für eine geplante Maßnahme nur, wenn diese im Rahmen der satzungsgemäßen oder im Gesellschaftsvertrag festgelegten Aufgaben durchgeführt werden darf. Ihre Maßnahme darf nicht bereits im Rahmen einer institutionellen oder sonstigen Förderung finanziert werden. Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben nicht vor Antragstellung beginnen. Sie dürfen sich im Vorfeld für eine Messe oder Veranstaltung anmelden. Wenn Sie mit anderen brandenburgischen Ausstellerinnen und Ausstellern an einem Gemeinschaftsprojekt teilnehmen, darf die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht unter 5 liegen. Wenn Sie als Unternehmen mit Firmen- beziehungsweise Gemeinschaftsstandbetreibern verflochten sind, können Sie Messe-Dienstleistungen anbieten. Es muss sichergestellt sein, dass die Aussteller alternativ auch unabhängige Drittfirmen mit der Abwicklung der Dienstleistungen beauftragen können. Bei Begleitmaßnahmen zu Unternehmensreisen müssen Ihre Maßnahmen das besondere gesamtwirtschaftliche Interesse des Landes Brandenburg vertreten. Die Anzahl brandenburgischer Teilnehmerinnen und Teilnehmer soll hier nicht unter 10 liegen. Sie müssen sicherstellen, dass die Teilnahme für jedes Unternehmen diskriminierungs- und kostenfrei möglich ist.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.