Fördermelder

Maßnahmen der freiwilligen Rückkehr von Ausländern in ihre Herkunftsländer

Land

Sachsen-Anhalt · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Kommune oder Verband Ausländerinnen und Ausländer bei der freiwilligen Rückkehr in ihr Heimatland unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, die in ihr Herkunftsland zurückkehren möchten. Zuwendungsempfänger sind Landkreise und kreisfreie Städte sowie gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts (Verbände der freien Wohlfahrtspflege, in der Flüchtlings- oder Migrantenhilfe oder in beiden tätige Nichtregierungsorganisationen) in Sachsen-Anhalt. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Es muss sich um die Rückkehr einer Ausländerin oder eines Ausländers handeln, die oder der kein Aufenthaltsrecht besitzt und deshalb zur Ausreise verpflichtet ist, eine Aufenthaltsgestattung besitzt, ein Aufenthaltsrecht aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen besitzt. Sie müssen andere Förderprogramme zur Rückkehr prüfen und vorrangig in Anspruch nehmen, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten, zur Kooperation und Vernetzung mit den in Sachsen-Anhalt tätigen und vom Land geförderten Beratungsstellen bereit sein.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.