Maßnahmen der politischen Bildung
Land
Sachsen-Anhalt · LandesförderungKultur Medien SportZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Bildungsträger Projekte planen, die zu politischer Bildung beitragen und demokratisches Denken fördern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind die Träger der allgemeinen politischen Bildung. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben und gemeinnützige Zwecke verfolgen (Freistellungsbescheid des Finanzamtes), Ihre Maßnahme im Land Sachsen-Anhalt durchführen, eine parlamentarisch-repräsentative Willensbildung auf Grundlage der freiheitlich-demokratischen Grundordnung praktizieren, einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent beitragen und von den Teilnehmern und Teilnehmerinnen Beiträge zur anteiligen Ausgabendeckung erheben. An der Maßnahme müssen mindestens 10 Personen teilnehmen, die in Sachsen-Anhalt wohnen oder dort ihren haben.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.