Fördermelder

Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Land

Rheinland-Pfalz · LandesförderungUmwelt NaturschutzZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen im Naturschutz und in der Landschaftspflege planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, Träger der Naturparke und Biosphärenreservate, gemeinnützige Träger, Personen und Personenvereinigungen, soweit diese Aufgaben im Naturschutz und der Landschaftspflege wahrnehmen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie führen Ansaaten und Pflanzungen möglichst mit autochthonem Saat- und Pflanzgut durch. Bei geschützten Flächen und Einzelbestandteilen der Natur müssen Sie sicherstellen, dass die Maßnahmen dem in der jeweiligen Verordnung festgelegten oder anderweitig durch die Naturschutzbehörden bestimmten Schutzziel/Schutzzweck nicht widersprechen. Sie müssen erforderliche behördliche Genehmigungen jeweils vor Beginn der Maßnahme einholen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.