Fördermelder

Maßnahmen des Stadt- und Dorfgrüns (VV Stadt- und Dorfgrün)

Land

Rheinland-Pfalz · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen Sie mehr Grünflächen im öffentlichen Raum Ihrer Stadt oder Ihres Dorfes schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, öffentliche Unternehmen sowie sonstige Projektträger, soweit diese kommunale Aufgaben wahrnehmen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahme wird vorrangig gefördert, wenn Sie sie in Verdichtungsräumen und Ober- und Mittelzentren gemäß den Festlegungen des gültigen Landesentwicklungsprogramms Rheinland-Pfalz (LEP IV) durchführen. Sie müssen Ansaaten und Pflanzungen ? unter Beachtung der Anforderungen an die Klimaresilienz ? möglichst mit autochthonem Saat- und Pflanzgut durchführen. Bei Obstbaumpflanzungen müssen Sie möglichst Hochstämme regional typischer oder dem Standort angepasster Sorten mit Herkunft vorrangig aus biologischen Anzucht- oder Anbauweisen verwenden. Sie müssen erforderliche behördliche Genehmigungen jeweils vor Beginn der Maßnahme einholen. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Maßnahmen, zu deren Durchführung Sie selbst oder Dritte unmittelbar rechtlich verpflichtet sind.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.