Maßnahmen im Rahmen des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit
Land
Sachsen-Anhalt · LandesförderungKultur Medien SportZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Verein oder Verband Projekte anstoßen, um demokratisches Denken zu fördern und Fremdenfeindlichkeit abzubauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind als gemeinnützig anerkannte Vereine und Verbände mit Sitz in Sachsen-Anhalt sowie juristische Personen mit ihren Einrichtungen in Sachsen-Anhalt. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihre Projekte und Maßnahmen gemäß den Zielen des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt durchführen, sich aktiv für die Werte des Grundgesetzes einsetzen, Ihre Bereitschaft erklären, zum Zweck der Evaluation, Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit mit denjenigen Institutionen zusammenzuarbeiten, die vom Ministerium damit beauftragt sind. An Ihren Projekten müssen mehrheitlich Personen teilnehmen, die in Sachsen-Anhalt wohnen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.