Maßnahmen zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier
Bund
Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie zukunftsfähige Innovationsfelder im Rheinischen Revier aus- und aufbauen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Weitere Voraussetzungen: Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland. An Ihrem Verbundprojekt müssen mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und eine wissenschaftliche Partnerin oder ein wissenschaftlicher Partner (Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung) beteiligt sein. Alle Verbundpartnerinnen und Verbundpartner sind grundsätzlich im Rheinischen Revier, Nordrhein-Westfalen, in den Fördergebieten des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) angesiedelt. Ihr Vorhaben entfaltet seine Wirkung im Rheinischen Revier. Sie nutzen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz. Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.