Meistergründungsprämie
Land
Berlin · LandesförderungHandwerkZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Meisterin oder Meister im Handwerk sind und die Gründung eines Unternehmens planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie des Landes Berlin erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind: Handwerksmeisterinnen und -meister, die sich innerhalb von 4 Jahren nach Ablegung der deutschen Meisterprüfung in dem von ihnen ausgeübten Handwerk zum ersten Mal selbstständig machen, Personen, die sich mit einer Ausnahmebewilligung gemäß Handwerksordnung selbstständig machen und innerhalb der gesetzten Fristen den Nachweis der bestandenen Meisterprüfung erbringen. Falls Sie eine Beteiligung planen, muss Ihre tätige Beteiligung mindestens 30 Prozent Kapitalanteil umfassen und eine Sperrminorität beinhalten. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie erzielen neben der Existenzgründung für einen Zeitraum von 3 Jahren keine erheblichen Einkünfte aus einer anderen selbstständigen oder nicht selbstständigen Tätigkeit. Sie sind Staatsangehöriger der EU , des EWR oder der Schweiz oder besitzen einen Aufenthaltstitel, der eine selbstständige Erwerbstätigkeit erlaubt. Die Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung ist zusätzlich an folgende Bedingungen geknüpft: Sie schaffen in den ersten 3 Jahren Ihrer Selbstständigkeit mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz (in Vollzeit oder 2 Teilzeitstellen mit je mindestens 50 Prozent der Vollzeit) oder einen Ausbildungsplatz. Die Arbeits- oder Ausbildungsplätze besetzen Sie für 12 Monate. Bei einer Betriebsübernahme schaffen Sie einen zusätzlichen Arbeitsplatz.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.