Fördermelder

Messen und Ausstellungen

Land

Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen an einer internationalen oder international ausgerichteten Messe teilnehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Unternehmen im Haupterwerb betreiben. In begründeten Aunahmefällen können Sie eine einzelbetriebliche Messeförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern außerhalb des deutschen Gemeinschaftsstandes für Messen und Ausstellungen, die im Auslandsmesseprogramm des Bundes gelistet sind, erhalten. Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen der Fischerei, Aquakultur, Land- und Forstwirtschaft, Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien und ähnliche soziale Einrichtungen, Kreditinstitute, Versicherungsgewerbe, Rechts- und Patentanwaltschaften, Notariate sowie sonstige rechtsberatende Berufe Wirtschafts- und Buchprüfungen, Steuerberatungen sowie sonstige steuer- und wirtschaftsberatende Berufe, Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Tierärztinnen und Tierärzte, Maklerbüros sowie sonstige Vertriebsbeauftragte und Vertretertätigkeiten, Galerien, Autohäuser, Tankstellen, Bildungs- und Erziehungseinrichtungen, Detekteien, gewerbsmäßige Vermittler von Arbeitskräften, Unternehmen der Bereiche Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, Vereine sowie Antragstellerinnen und Antragsteller, die das Unternehmen nicht im Haupterwerb betreiben. Weiterhin erhalten Sie die Förderung nicht für die Teilnahme an regionalen Messen, die in Mecklenburg-Vorpommern stattfinden, an Verkaufsausstellungen und Events mit Marktcharakter sowie an virtuellen Messen und Ausstellungen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.