Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)
Bund
Bundesweit · BundesweitGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege, Bund der Vertriebenen oder vergleichbare Organisationen Migrationsberatungen für erwachsene Zugewanderte durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, der Bund der Vertriebenen sowie im Bedarfsfall vergleichbare, bundesweit vertretene Organisationen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie stellen ein bundesweites Angebot sicher. Sie verfolgen gemeinnützige Zwecke und gewährleisten die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel. Sie verfügen über langjährige praktische Erfahrungen im Bereich der Beratung von Zugewanderten und bringen die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit allen im Bereich der Integrationsförderung tätigen staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen und Organisationen mit. Sie setzen fachlich und persönlich besonders qualifizierte hauptamtliche Migrationsberaterinnen und Migrationsberater ein. Sie besitzen die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und weiteren Trägern der MBE--Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer . Sie ermöglichen eine projektbezogene Erfolgskontrolle durch die Erhebung und Auswertung von Daten aus den Beratungen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.