Mikrodarlehen zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen in Mecklenburg-Vorpommern
Land
Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungDienstleistungenDarlehen
Worum es geht
Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder übernehmen möchten oder auch Ihre Geschäftstätigkeit vor nicht mehr als 3 Jahren aufgenommen haben, können Sie unter bestimmten Bedingungen ein Darlehen erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder eine Festigung ihres Unternehmens innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit planen. Bestimmte Branchen und Berufsgruppen sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Hauptwohnsitz und Ihr (künftiger) Betriebssitz müssen sich in Mecklenburg-Vorpommern befinden. Bei Ihrer Existenzgründung muss es sich um den Aufbau einer wirtschaftlich nachhaltigen Vollexistenz handeln. Sie müssen über geeignete kaufmännische und fachliche Qualifikationen verfügen. Sie müssen ein vollständiges und aussagefähiges Unternehmenskonzept vorlegen. Nicht gefördert werden Gründungen als Gesellschafter von Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.